Abgeschickt von M.Kraul am 03 Juni, 2004 um 06:28:22
Hallo an alle Interesierten dieser Seite,bei meinem Problem geht es um Schaden an Dritte.Ich war im Krankenhaus meine Freundin sollte kostenlos meine Hunde versorgen,ich lieh Ihr mein Auto in dem meine Hunde und Freundin durch einen Unfall (Freundin )verunglückte (Wagen Totalschaden)
So das meine 2 Hunde ca 3Mon in Pension mussten .Muss die gegnerische Versicherung für die Pensionskosten aufkommen?
Den durch den Unfallverursacher ist die kostenlose Betreung ausgefallen.Und da ich selbst im Krankenhaus war ,mussten die Hunde kurzfristig in eine Pension.
Gibt es schon Urteile die positiv verlaufen sind,freue
mich über jede Mitteilung
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