Re: Hypothekenvortilgung


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Abgeschickt von Grasnal am 24 Januar, 2005 um 17:43:46

Antwort auf: Hypothekenvortilgung von Netesheim am 14 Oktober, 2004 um 15:50:15:

Hallo Netesheim,

auf Ihre Frage hin, ob sie diesen Vertrag kündigen können ohnen Verlußt zu machen kann ich nur schwer antworten.
Ich weiß leider nicht ganau welchen Vertrag sie haben. Ist es ein Vertrag auf Fonds-Basis oder ein normaler Lebensversicherungsvertrag (LV)?
Wenn ich davon ausgehe das es sich hier um einen normalen LV-Vertrag handelt, muss ich sie leider entäuschen. Einen LV-Vertrag zuvor zu kündigen würde nämlich bedeuten, dass Sie auf die sog. Schlusszahlungen Verzichten müssten und somit Verlust erleiden würden.
Es gibt allerdings eine Möglichkeit, die Monatliche belastung zu senken ohne den Vertrag zu kündigen und den damit Verbundenen Verlusten in kauf zu nehmen.
Wenn Sie mehr erfahren möchten melden sie Sich unter der weiter unten angezeigten E-Mail:
grasnal@freenet.de

Mit freundlichem Gruß
Grasnal
-Freier Finanzberater-

: Ich habe zur finanzierung meines hauses seinerzeit eine lebensversicherung abgeschlossen. im prospekt wurde darauf hingewiesen, dass bereits 2019 die lv ausbezahlt wird.
: meine anfrage bei der versicherung hat jetzt ergeben, dass dies erst 2026 der fall sein wird.
: hat jemand ähnliche erfahrungen und wenn ja gibt es Möglichkeiten aus dem vertrag ohne verlust heraus zu kommen




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