Abgeschickt von Mayon Porsch am 27 Januar, 2005 um 09:35:38
Hallo...Ich brauche eine Definition:
Ich habe meinen Roller bei der HUK mit einer Fahrzeugteilversicherung versichert. Bei Totalentwendung erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 300 Euro anstatt sonst 150 Euro. Mein Roller wurde in der Nacht gestohlen. Ich hab ihn am Morgen 200 m vom Haus kaputt wiedergefunden. Die HUK beruft sich auf die "Totalentwendung". Ich war der Meinung, dies sei dann der Fall, wenn das Fahrzeug nicht wiedergefunden würde.
Mußte ich bei Abschluß des Vertrages (immer einmal jährliche Verlängerung mit rudimentären Hinweisen, ohne Erläuterungen über diese Definition z.B.)als rechtsunkundiger Bürger wissen, daß dies nicht so ist???