Abgeschickt von Karlo am 13 Maerz, 2005 um 21:10:05:
Antwort auf: Ärger mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung von Siegfried Schlüter am 10 Maerz, 2005 um 13:48:40:
Der Antragsteller ist zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung der vom Versicherer gestellten Fragen verpflichtet (§16 Versicherungsvertragsgesetz). Macht der Antragsteller falsche Angaben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§§ 16,17 Versicherungsvertragsgesetz) oder bei arglistiger Täuschung den Vertrag (§ 22 Versicherungsvertragsgesetz) anfechten.
Lese beispielsweise Arglistige Täuschung bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung LG Berlin (7 O 134/02), Urteil vom 23. Juli 2002.
In dem der Entscheidung des LG Berlin zugrunde liegenden Sachverhalt hatte die Klägerin bei Antragstellung eine Depression, die in einem Zeitraum von ca.2 Jahren vor Antragstellung zu Arbeitsunfähigkeitszeiten von über 250 Tagen geführt hatte, nicht angegeben.
Das LG Berlin kam zu der Auffassung, dass die Klägerin mit ihren unzutreffenden Angaben im Antragsformular arglistig über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat.