Abgeschickt von Gast am 14 Maerz, 2005 um 14:12:41:
Antwort auf: Hundepensionskosten wegen Autounfall von M.Kraul am 03 Juni, 2004 um 06:11:47:
Nein, nur der unmittelbar Geschädigte ist schadenersatzberechtigt.
Sie sind ein sog. mittelbar Geschädigter und gehen leer aus.
(Das Ganze bitte nicht mit dem mittelbaren Schaden verwechseln, da andere Baustelle.)