Re: Hundepensionskosten wegen Autounfall


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Abgeschickt von Gast am 14 Maerz, 2005 um 14:12:41:

Antwort auf: Hundepensionskosten wegen Autounfall von M.Kraul am 03 Juni, 2004 um 06:11:47:

Nein, nur der unmittelbar Geschädigte ist schadenersatzberechtigt.

Sie sind ein sog. mittelbar Geschädigter und gehen leer aus.

(Das Ganze bitte nicht mit dem mittelbaren Schaden verwechseln, da andere Baustelle.)



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