Re: Betrug


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Abgeschickt von Gast am 14 Maerz, 2005 um 16:49:24:

Antwort auf: Re: Betrug von HanSolo am 05 August, 2004 um 10:22:05:

O.k., dann nehmen wir das Auto.

Grundsätzlich gilt, dass ein sog. Affektions- oder Liebhaberinteresse keine schadenersatzfähige Position darstellt.

Im gewissen Sinne wird diesem jedoch durch die sog. "130%-Regel" Rechnung getragen, d.h. Ihr Auto darf repariert werden, wenn die Rep-kosten max. 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen.

Hier liegen wir weit darüber. Sie bekämen noch nicht einmal den Neupreis des "Nachfolgemodells", sondern müssten noch einen Abschlag für die Abnutzung des zerstörten Teiles hinnehmen.

Der Versuch, das teure Originalteil auf Kosten der Versicherung beschaffen zu lassen, dürfte kein versuchter Betrug sein.
Wo sind die Täuschungshandlung des Geschädigten und der Irrtum des Versicherers. Der VR fragt sogleich, was das Teil ursprünglich kostete, was ein Nachfolgemodell kostet usw.; das ist Standard.

Allein überzogene Forderungen geltend zu machen, weil man meint, einem stünde ein derartiger Ersatz zu, ist kein Betrug.

Und wenn der Händler tatsächlich in der Lage wäre, den Ersatzgegenstand -wenn auch zu immensen Kosten- zu beschaffen, so ist dieses keine Gefälligkeitsbescheinigung. Es ist doch so. Ob dieser Aufwand erstattungsfähig ist, steht ganz woanders (im BGB).

In diesem Fall ist er es nicht!



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