Abgeschickt von Oskar am 16 Maerz, 2005 um 20:11:07:
Antwort auf: Krankenversicherung von Matthias am 11 Maerz, 2005 um 11:57:24:
Hallo,
zumindest der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung dürfte nach derzeitigem Recht kein Problem darstellen: Nach § 175 Abs. 1 S. 2 SGB V darf eine Krankenkasse die Mitgliedschaft nicht ablehnen. Erfolgt keine Wahl, so ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, eine Anmeldung bei einer Krankenkasse seiner Wahl vorzunehmen, § 175 Abs. 3 S. 2 SGB V.
Bei der privaten Krankenversicherung besteht meiner Meinung nach nur das Problem, dass die Beiträge mit dem Lebensalter steigen, aber grundsätzlich müssten die bei positivem Gesundheitsbefund auch Ja sagen.