Abgeschickt von Gast am 18 Maerz, 2005 um 16:30:31:
Antwort auf: Re: Versicherungsvertragsgesetz lesen von H.P.Rimmer am 16 Maerz, 2005 um 13:43:57:
O.K., natürlich.
Ich gehe allerdings davon aus, dass die Ratsuchende nicht über die Texte bzw. spezielle Sachkunde verfügt und ein "normaler" Fall ist das wohl auch nicht. Oder?