Re: Unfallversicherung - AUB


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Abgeschickt von kitcat (gast) am 19 Maerz, 2005 um 15:26:55:

Antwort auf: Unfallversicherung: Glasscherben unter der Gesichtshaut von sweetkiss am 18 Maerz, 2005 um 12:10:54:

Aua......Ist das nicht eher ein Fall aus dem Arzthaftungsrecht, weil der Arzt schlecht gearbeitet hat?
Für die Pflicht des Versicherers zur Leistung einer Invaliditätsentschädigung ist endgültig derjenige Gesundheitszustand maßgebend, der am Ende des 3. Unfalljahres prognostizierbar ist.
Was haben Sie denn für Versicherungsbedingungen abgeschlossen? Mittels der AUB (Allgemeinen Unfallbedingungen), die Ihrem Vertrag zugrunde liegen, lassen sich viele fragen beantworten.
Kann man hier überhaupt von Invalidität sprechen?
Versicherungen zur Zahlung zu bewegen kann recht schwierig werden, was folgendes Beispiel zeigt:




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