Abgeschickt von Stefan am 26 Maerz, 2005 um 15:01:19:
Antwort auf: Betriebsrenten kombinieren ? von Christian Wagner am 22 Maerz, 2005 um 21:51:41:
Ja, das können Sie tatsächlich. Es geht aber nur, wenn Ihr Arbeitgeber einverstanden ist. Denn Ihr Recht auf Gehaltsumwandlung hat er Ihnen mit der Direktversicherung ja schon gewährt.
Bis zur Höhe von derzeit 2 496 Euro jährlich müssen Sie für Ihr umgewandeltes Gehalt bis einschließlich 2008 auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Bei der Direktversicherung müssen Sie die Beiträge dafür allerdings aus einer Sonderzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bezahlen.