Re: Haftpflichtversicherung und Schaden


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Abgeschickt von Gast am 06 April, 2005 um 18:51:03:

Antwort auf: Haftpflichtversicherung und Schaden von T.K. am 03 April, 2005 um 11:14:35:

Kurz und präzise: Das hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab und diese sind je nach Abschlußdatum unterschiedlich.
Wenn ein Schaden leicht fahrlässig im Rahmen einer reinen Gefälligkeit entsteht, die der Schädiger für den erbracht hat, dem er einen Schaden zufügte, dann aber meist nicht. Voraussetzung: Das Risiko für den Gefälligen ist gering und der Vorteil für den Begünstigten so groß, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss für leicht fahrlässig entstandene Schäden unterstellt werden kann.




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