Abgeschickt von Klaus B am 31 Juli, 2004 um 19:25:12
Kürzlich lief im Fernsehen (RTL extra)ein Bericht über einen Man der in seiner Wohnung überfallen worden ist.(ca.1996 bzw. 1998)Bei diesem Überfall wurden ihm die Hoden abgeschnitten und die Toilette herunter gespült.Die Unfallversicherung verweigerte die Schmerzensgeld Zahlung da Hoden nicht mit Versichert seien und bekam vor Gericht(in NRW) in erster Instanz auch Recht gesprochen.Der Betroffene ging in Berufung und bekam in 2 Instanz Recht(2000)so das die Versicherung dennoch zahlen mußte.Wer kann mir weiter helfen und hat diese Sendung gesehen,oder noch besser wer kennt das Urteil mit Az. und wo kann ich es herbekommen? Renne mir schon seit mehreren Wochen die Hacken ab und komme nicht weiter.RTL hat Nachgeforscht,findet das Urteil aber nicht mehr.Habe nur noch bis 03.08.2004 Zeit das Urteil auf das man sich Berufen kann zu finden,da sonst die Einspruchsfrist abläuft.Meinen besten Dank im Voraus.