Abgeschickt von stud. jur. M.Berger am 13 April, 2005 um 12:32:53
Antwort auf: Haftpflichtversicherung keine Sachversicherung nach § 265 StGB? von gast am 06 August, 2004 um 18:06:38:
: Wie sieht es aus: Jemand bremst bei Gelb absichtlich um einen Auffahrunfall zu provozieren und um die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung des Auffahrenden zu kassieren.
: Stimmt es, dass Haftpflichtversicherungen nicht als Sachversicherungen im Sinne des § 265 StGB einzustufen sind?
: Wäre super, wenn mir einer das mal beantworten könnte.
§265 umfasst keine Haftpflichversicherungen
nur nach 263 strafbar