Abgeschickt von Stracy am 18 April, 2005 um 18:32:09:
Antwort auf: Hausratversicherung - Einbruch von Alania am 17 April, 2005 um 19:58:21:
Dem Geschädigten obliegt die Pflicht seiner Hausratversicherung möglichst bald eine Liste der gestohlenen Wertsachen geben. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln muss die Versicherung den Schaden nicht ersetzen, wenn die Liste erst zwei Monate nach dem Einbruch eingeht. Das berichtet die Zeitschrift Capital vom 14.04.2005, Seite 86. In dem verhandelten Fall ging es um einen Schaden in Höhe von 17 000 Euro. (OLG Köln, Az.: 9 U 67/03)
: Habe nach einem Einbruch mit Vandalismusschäden langsam mir einen Überblick über die geklauten Gegenstände verschafft und nach und nach Sachen als fehlend nachgemeldet. Nun ist das der Versicherung zu langsam gewesen. Was jetzt?