Abgeschickt von Wilfried am 19 April, 2005 um 18:35:13:
Antwort auf: Beschädigung durch Einbruch von A.Schanz am 14 April, 2005 um 14:34:47:
Hallo,
Gebäudebeschädigungen sind im Zusammenhang mit einem Einbruch-Diebstahl-Schaden oder Versuch mitversichert. Die Wohnung über die Hausratversicherung und die Firmenräume über die Geschäftsversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
: Hallo
: was ist wenn beim Versuch eines Einbruchs die Rolladen, Balkontür und der Rahmen beschädigt werden?
: Wer zahlt ?