Abgeschickt von Forumgast am 26 April, 2005 um 20:02:30:
Antwort auf: Reisegepäckversicherung von Elmar am 26 April, 2005 um 15:17:48:
Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn ein von außen einwirkendes, nicht beeinflussbares und auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis zu einem Schaden führt. Das Vorliegen von höherer Gewalt schließt grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht des Versicherers aus, dennoch ist sie in bestimmten Versicherungsarten wie der Elektronikversicherung sowie der Reisegepäckversicherung (AVB RG 2002) eingeschlossen. Die höhere Gewalt darf nicht mit dem unvorhersehbaren Ereignis verwechselt werden, auch wenn beide Fälle meistens synonym verwendet werden. höhere gewalt ist nur in wenigen RG-Verträgen ein ausschlussgrund. das alles können sie im vertrag nachlesen. wenn das da tatsächlich steht dann braucht man über die rechtsschutzversicherung nicht nachzudenken
: Wer kennt die Situation, dass man nach einem chaotischen Urlaub sowohl vom Reiseveranstalter als auch von der eigens für den Urlaub abgeschlossenen Versicherung abserviert wird? Ist das Reisegepäck bei Naturkatastrophen wirklich nicht mitversichert? Zahlt die Rechtsschutzversicherung einen Streit gegen die Reisegepäckversicherung?
: Danke für Eure Antworten!