Abgeschickt von RA Christoph Mackenrodt am 04 August, 2004 um 08:33:24
Antwort auf: Re: private Unfallversicherung von hubert am 30 Juni, 2004 um 23:54:26:
Natürlich laufen Sie nicht erst zum Anwalt und dann zur Arzt, wenn Sie zB eine Erkältung haben. Aber wenn es um (existenzielle!) finanzielle Fragen geht und Sie große Risiken laufen, eine von unzähligen Obliegenheitsverletzungen gegenüber Ihrem Versicherer zu begehen und dadurch evtl den kompletten Versicherungsschutz zu verlieren, dann sollten Sie im eigenen Interesse vorher ganz genau wissen, was Sie wie angehen. Nicht für Sie, sondern für Ihren Vater. Die Ansicht, Anwälte wären nur dann hilfreich, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist zwar verbreitet, aber falsch. Wenn der Versicherungsnehmer das Kind in den Brunnen geworfen hat, kann oft auch der Anwalt nicht mehr helfen; wir sind keine Wunderheiler. Lassen Sie sich wenigstens in einer Erstberatung über die Risiken aufklären, bevor Sie dann selbstverständlich (mit der Versicherungsleistung Ihres Vaters) machen können, was Sie wollen.