Re: Schadensregulierung Autounfall


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Abgeschickt von Petersen am 06 Mai, 2005 um 09:43:31:

Antwort auf: Schadensregulierung Autounfall von Cindy Kobilke am 29 April, 2005 um 09:27:32:

Hallo zusammen,
ist die Frage weiter offen? Das ist eine sehr schwierige Frage, die sie wohl ohne Anwalt nicht einfach klären können. Insgesamt können Sie sich doch bei einem unverschuldeten Unfall auf Kosten der Gegenseite einen Rechtsanwalt nehmen, der alles für sie ordentlich abwickelt und Sachen wie Kostenpauschale und Nutzungsausfallentschädigung und so weiter strikt einfordert.
Von meinem Rechtsgefühl her können die Bearbeitungsgebühren für den neuen Kredit nur anteilig zum Schaden zählen und zwar bemessen nach der Restlaufzeit oder Restschuld des alten Kredits.
So jetzt muß ich aber schnell noch nach den Nutzungsausfallsätzen für einen Opel Astra suchen.


: Sehr geehrte Damen und Herren,

: nachdem ich unverschuldet bei eindeutiger Sachlage in einen Autounfall verwickelt wurde, weigert sich nun die Verursacher-Versicherung einen bestimmten Betrag zu zahlen.

: Situation: mein Fahrzeug hatte wirtschaftlichen Totalschaden innerhalb der 130% Regelung. Mein Wagen war 5 Jahre alt und hatte einen Zeitwert von 4.100 EUR. Restwert 1.900 EUR, Reperatursumme 4.700 EUR.

: Nun habe ich mich entschieden, einen Neuwagen zu kaufen, was mir ja zusteht. Der Neuwagen ist ein Finanzierungsobjekt wie auch der alte Wagen (dieser war zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht abbezahlt).
: Somit entstehen mir Bearbeitungsgebühren für diesen Kredit.

: Meine Wissens ist es so, dass die Verursacher-Versicherung diese Bearbeitungsgebühr ebenfalls übernehmen muss. Es gibt dazu wohl auch ein BGH-Urteil, dass 1974 oder 1973 erschienen ist. Allerdings weigert sich dieses große, renommierte deutsche Versicherungsunternehmen, die Zahlung zu übernehmen und bietet mir 50 EUR an, ausgehend vom Zeitwert des alten Wagens.

: Was kann ich tun (ich möchte bei diesem Streitwert von ca. 360 EUR keinen Anwalt hinzuziehen, da ich eine Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung habe).

: Ich bitte um Hilfe, evtl. hat jemand dieses Urteil oder andere als Präzedenzurteile geltende Unterlagen.

: Vielen Dank!

: Mit freundlichen Grüßen
: Cindy Kobilke




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