Abgeschickt von JSP - Gast am 14 Juni, 2005 um 17:27:36:
Antwort auf: Teilkasko und Mehrwertsteuer von Rolf am 03 Juni, 2005 um 09:10:21:
In den meisten AKBs steht das schon seit Jahren, wurde aber nicht angewendet. Schau mal in Deine versicherungsbedingungen rein. Meist §§ 12, 13 AKB
: Hallo! Ich habe eine Frage.
: Ein Wagen sei ein älteres Baujahr (1997 oder so), daher nur Teilkasko versichert ohne SB.
: Die Versicherung zahlt bei Hagelschäden scheinbar alles außer Mehrwertsteuer. Kriegt man die MwSt nur bei Reparatur? Jetzt habe ich vor einigen Wochen die Sendung "WiSo" oder "Monitor" geschaut, in der erklärt wurde, das Versicherungen bei älteren Fahrzeugen die Mehrwertsteuer nicht einbehalten dürfen. Wer davon betroffen sei, könnte immer binnen drei Jahren noch Einspruch einlegen. Stimmt das? Wo kriegt man Infos?