Abgeschickt von RA/FAfVersR Kai-Jochen Neuhaus am 08 Juli, 2005 um 15:51:33
Antwort auf: Schlüssel stecken gelassen von Kerstin am 21 Juni, 2005 um 12:52:25:
Nein, Ihre Privathaftpflicht muss nicht bezahlen, weil...
- kein Sachschaden vorliegt: dies ist nach der Definition der Rechtsprechung grds. nur eine wertmindernde Beeinträchtigung einer Sache, die deren Gebrauchsfähigkeit beeinrächtigt. Der Austausch eines Schlosses fällt nicht darunter.
- die Ursächlichkeit farglich ist, denn nicht das Zuziehen der Tür, sondern erst der Austausch des Schlosses durch den Schlüsseldienst führt zu den Kosten. D.h.: nicht IHRE Handlung verursacht primär den "Schaden", sondern die des Schlüsseldienstes.
Mit freundlichen Grüßen
Kai-Jochen Neuhaus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
: Habe die Wohnungstüre meines Freundes zugezogen, nur leider steckte der Schlüssel.
: Trägt sowas meine private Haftpflichtversicherung?