Re: Schlüssel stecken gelassen


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Abgeschickt von RA/FAfVersR Kai-Jochen Neuhaus am 08 Juli, 2005 um 15:51:33

Antwort auf: Schlüssel stecken gelassen von Kerstin am 21 Juni, 2005 um 12:52:25:

Nein, Ihre Privathaftpflicht muss nicht bezahlen, weil...

- kein Sachschaden vorliegt: dies ist nach der Definition der Rechtsprechung grds. nur eine wertmindernde Beeinträchtigung einer Sache, die deren Gebrauchsfähigkeit beeinrächtigt. Der Austausch eines Schlosses fällt nicht darunter.

- die Ursächlichkeit farglich ist, denn nicht das Zuziehen der Tür, sondern erst der Austausch des Schlosses durch den Schlüsseldienst führt zu den Kosten. D.h.: nicht IHRE Handlung verursacht primär den "Schaden", sondern die des Schlüsseldienstes.

Mit freundlichen Grüßen

Kai-Jochen Neuhaus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht


: Habe die Wohnungstüre meines Freundes zugezogen, nur leider steckte der Schlüssel.

: Trägt sowas meine private Haftpflichtversicherung?




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