Abgeschickt von Sepp am 01 August, 2005 um 18:40:06
Hallo, mal ne Frage in die Verehrte Runde:
wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und dennoch einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung abschließt, ist dieser dann grundsätzlich wirksam oder ist eine derartige Doppelversicherung unwirksam. Zumindest besteht ja ein Kündigungsrecht für den Versicherer. Muß denn der Versicherungsnehmer, falls die Doppelversicherung unwirksam sein sollte die Beiträge für diese entrichten?
mfg