Abgeschickt von Timo am 01 September, 2005 um 11:02:39
Antwort auf: Schadenfreiheitsrabatt - Verfall nach 7 Jahre Ruhe? von Mone am 16 Juli, 2005 um 15:09:55:
Generell verringern sich die schadenfreien Jahre nach Ablauf des siebten Jahres der Ruhendstellung jedes Jahr um ein schadefreies Jahr (Bsp. Vertrag endet mit SF7, somit wäre der Schadenfreiheitsrabatt im achten Jahr SF6, im neunten SF5, usw.)
Ein Auto muss durchgehend ein halbes Jahr versichert sein, sodass sich die schadenfreien Jahre im Folgejahr erhöhen.
: Ich habe mein eigenes Auto verkauft (Jobwechsel und Umstieg auf die S-Bahn) und möchte vorerst ganz darauf verzichten, weil mein Freund über einen Firmenwagen verfügt, den wir auch vorher hauptsächlich nutzten.
: In 12 Jahren habe ich mir selbst einen ganz beachtlichen Schadensfreiheitsrabatt erarbeitet.
: Überall kann ich lesen, dass dieser bei den meisten Versicherungen 7 Jahre ruhen darf.
: Allerdings wie wird man hinterher eingestuft?
: Direkt mit 120 Prozent? Oder kann man dort irgendwelche Belege einreichen, mit dem man die dauerhafte Mitbenutzung eines Wagens geltend machen kann? (Ich fahre viel - alle privaten Strecken bei uns!!!)
: Falls nicht, wie lange muss denn ein Auto angemeldet sein, damit man wieder einen aktuellen Vetrag vorweisen kann und sich der Rabatt wieder um 7 Jahre erhält?
: Idee: Falls ich in den nächsten 7 Jahren erst mal auf einen Zweitwagen verzichten kann, mir den Rabatt aber sichern möchte, versichere ich für 2 Wochen ein Auto.
: Ist das möglich?
: Gruss Mone