Abgeschickt von Krämer, Günther am 13 Oktober, 2005 um 11:19:39
Hallo,
ich habe eine Frage zum Urteil des BGH vom 12. 10.2005. Zum 31. 10. 2005 habe ich eine Kapital-Lebensversicherung gekündigt. Der Rückkaufswert wurde mit 1,344,53 € angegeben. Der vetrag besteht seit 1997. Tatsächlich eingezahlt wurde in der Zeit von 1997 bis heute 1.923,23 €. Wer kann mir mitteilen, ob ich durch das Urteil des BGH (positiv) betroffen bin.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Krämer