Re: Haftpflichtversicherung / Gebäuderversicherung -> Wasserschaden


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Abgeschickt von MG am 04 November, 2005 um 14:00:47:

Antwort auf: Haftpflichtversicherung / Gebäuderversicherung -> Wasserschaden von Geplagter am 03 November, 2005 um 18:15:34:

Hallo! Also es dürfte auf alle Fälle ein Fall für die Gebäude-Leitungswasserversicherung sein. Diese übernimmt allerdings nur die Reparatur des beschädigten Rohres, dass heißt wenn die kompletten Wasserleitungen ausgetauscht werden zählt dies zu Sanierung und ist nicht versichert. Als Mieter sind Sie nicht verpflicht Rohre auszutauschen,sondern es ist Sache der Gebäudeeigentümerin. Ihre Haftpflichtversicherung tritt nur ein wenn Ihnen ein Verschulden anzulasten ist (fehlerhafte Montage der Rohre z.B). Meine Empfehlung ist den Schaden der Gebäudeversicherung zu melden und wenn die Hauseigentümerin weitere Ansprüche stellt, soll Ihre Privathaftpflichtversdicherung die Ansprüche prüfen und ggf.abwehren (passive Rechtschutz).

: Vor ca. 5 Jahen sind wir in unsere Wohnung gezogen.

: Wir haben damals bauliche Veränderungen in der Wohnung vorgenommen.
: Diese wurden damals von der Eigentümerin mündlich genehmigt. (Bitte kein Kommentar, wir waren jung und dumm!)
: Damals wurde von uns auch Wasserrohre neu verlegt. Leider hatten wir ein paar alte Rohre drin gelassen. Und genau eins von diesen Rohren hatte jetzt ein Loch in dem sich noch viel Wasser befand.
: Das Wasser kam natürlich bei unserem Nachbarn unter uns durch die Decke.
: Und bei uns müssen natürlich die alten Rohre entfernt werden und es riecht auch muffig. Also muss wahrscheinlich noch mehr gemacht werden.

: Meine Frage: Die Hausverwaltung will jetzt die Kosten auf uns abwälzen. Wenn sich jetzt die Eigentümerin stur ställt, würde diesen Schaden unsere Haftpflichtversicherung bezahlen oder ist das Sache der Gebäudeversicherung (falls eine besteht)!

: Für jede Info bin ich sehr dankbar!





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