Abgeschickt von MG am 20 November, 2005 um 17:30:19:
Antwort auf: HAFTPFLICHT von Reinhard am 09 November, 2005 um 22:37:03:
Hallo. In den Vetragsbedingungen zur Privathaftpflicht sind Glasschäden in der selbstbewohnten Mietwohnung ausgeschlossen, da man sich gegen diese Art von Schäden mit einer Haushaltsglasversicherung extra absichern kann.