Abgeschickt von Abel Znorko am 28 November, 2005 um 12:14:57
Ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage. Gesetzt dem Fall, es passiert jemandem ein kleines Missgeschick mit dem Auto. Man überfährt z.B. eine abgestellte Einkaufstasche und die Waren darin sind futsch. Ist dies ein Fall für die Kfz-Haftpflicht (Problem der steigenden Schadensfreiheitsklasse) oder könnte in so einem Fall auch die Privat-Haftpflicht einspringen?
Interessiert mich ganz allgemein, weil mir dies beinahe passiert wäre.