Re: meldefrist bei wasserschaden?


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Abgeschickt von Heuser am 06 Dezember, 2005 um 11:23:21:

Antwort auf: meldefrist bei wasserschaden? von lili am 12 September, 2005 um 14:09:36:

Eine Meldung des Mieters ist zu erwarten und kann eine ungeschriebene Nebenpflicht des Mietvertrages sein. Hängt aber von den konkreten Umständen ab. Ansprüche aus Verschlechterung der Mietsache verjähren nach BGB zumindest in 6 Monaten nach Rückgabe.


: angenommen wasser dringt durch den gulli einer kellerwohnung gibt es eine meldefrist des mieters oder muss der vermieter in jedem falle den schaden übernehmen, oder darf im falle von verzögerung der mieter ein teil oder die ganze kaution einbehalten?





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