Abgeschickt von InaK79 am 02 September, 2004 um 21:12:29
Hallo,
hoffentlich kann mir bei euch jemand helfen.
Mir wurde vor einiger Zeit mein Außenspiegel vom Auto abgefahren. Das Auto stand an der Straße und es war nachts. Natürlich hat niemand von den Nachbarn etwas gesehen und so konnte der Verursacher unerkannt weiterfahren. Eine Anzeige bei der Polizei wurde gestellt.
Nun habe ich heute von der Versicherung Bescheid bekommen, daß sie nur das Spiegelglas bezahlen, da der Wagen nur Teilkaskoversichert war.
Der Spiegel war elektrisch verstellbar und beheizbar. Da die komplette Aufhängung, der E-Motor (nennt man das so?), die Verkleidung und alles was noch dazu gehört beschädigt bzw. abgerissen ist, nützt mir das Spiegelglas recht wenig.
Kann die versicherung verweigern, den Rest von dem Spiegel zu bezahlen? Die Dame von der Versicherungsgesellschaft meinte, wenn es den Spiegel einzeln zu kaufen gibt, wird auch nur der bezahlt. Ansonsten würde man den kompletten Spiegel mit allem Drun und Dran bezahlen ... wo ist da die Logik? Wozu läßt man sein Auto denn dann versichern, wenn man sowieso den meisten teil selbst bezahlen muß?
Nur das Spiegelglas ... soll ich mir das in den Wind kleben???
Man ich bin sowas von sauer!
Kennt sich jemand damit aus? BITTE!!!
Liebe Grüße, Ina