Re: Kündigung bei Tod des VN


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Abgeschickt von Doma am 03 Januar, 2006 um 13:15:27

Antwort auf: Kündigung bei Tod des VN von Ralf am 22 Dezember, 2005 um 09:19:10:

Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach. Meist gilt: Die Hausratversicherung endet automatisch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, es sei denn, ein Erbe übernimmt die Wohnung und nutzt sie wie der verstorbene Versicherte. Eine hilfsweise mitausgesprochene ordentliche Kündigung schadet nie.

: Hallo zusammen!Ich möchte gerne wissen,ob bei dem Tod des VN´s seine Witwe die bestehende Hausratversicherung vor Fristablauf kündigen kann.Diese Dame bekommt sehr wenig Rente und würde gerne eine günstigere Versicherung in Anspruch nehmen.Es wäre toll,wenn uns jemand helfen könnte!Vielen Dank!Ralf.





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