Abgeschickt von Markus am 03 Januar, 2006 um 18:12:10
Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich einer Auslegung des KV-rechts:
hier nun der Sachverhalt:
Versicherter ist ab 10.12 Arbeitsunfähig. Er erhält bis 25.12 Entgeltfortzahlung und ab 26.12 Krankengeld!
Frage: Wann beginnt der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld?
Kann mir jemand dabei helfen?? ist der gesuchte tag der 11.12 oder der 26.12??
Schonmal danke im voraus