Abgeschickt von Gast C am 25 Januar, 2006 um 09:41:49
Hallo,
können dem PKW Halter Unkosten entstehen, wenn sein Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden wird ?
Welche Bemessungsgrenzen gelten dafür,was darf an oder berechnet werden wie evtl. Rückführung,ect. ? Wie erfolgt das Zurückhollen
(selber oder Abschleppdienst ... )
Danke