Abgeschickt von Andrea am 25 Januar, 2006 um 13:11:04
Ich durfte in der Wohnung einer Bekannten meinen Urlaub verbringen. Leider passierte mir ein Mißgeschick. Ich zog die Wohnungstür zu und der Schlüssel lag leider in der Wohnung. Es handelt sich um eine Tür mit einer Schließfallenblockade. Der herbeigerufene Schlüsseldienst mußte ein kleines Loch in das Türblatt bohren, um die Fallenblockade zu entriegeln.
Zahlt die Haftpflichtversicherung den Schlüsseldienst ?
Wenn meine Bekannte die Tür entgültig reparieren läßt, daß Loch im Türblatt ist ja nicht zu übersehen, kommt dafür die Privathaftpflicht auf. Wer kann mir hier helfen ?