Abgeschickt von Lutz am 14 Februar, 2006 um 12:21:54:
Antwort auf: privathaftpflicht zahlt zu wenig; kann man was dagegen machen? von lara am 09 Januar, 2006 um 12:02:58:
Auch bei Aufenthalten im Ausland schützt sie die Haftpflichtversicherung, denn sie gilt weltweit. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Vertragsbedingungen diesbezüglich noch einmal genau durchlesen, denn es gibt zum Teil erhebliche Unterschiede. Bei den Versicherungspolicen der meisten Haftpflichtversicherer gilt der Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt. Außerhalb Europas bzw. außerhalb der EU ist der Versicherungsschutz auf ein Jahr begrenzt.
Wenn Sie sich länger in einem nicht EU-Land aufhalten, können Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einen schriftlichen Antrag stellen, um die Geltungsdauer zu verlängern. Bei der Geltungsdauer versteht man immer am Stück, also ununterbrochen. Wenn Sie also beispielsweise über Weihnachten nach Hause fahren / fliegen und dann wieder ins Ausland reisen, beginnt die Geltungsdauer wieder von vorn. Verlegen Sie allerdings Ihren Wohnsitz ins Ausland, sollten Sie sich vor Ort um eine Haftpflichtversicherung bemühen.
Das wäre alles sicherlich ein erheblicher Aufwand, wenn man versuchen wollte den englischen Schaden hier gerichtlich geltend zu machen.
Für einen alten Tisch kriegt man keinen neuen von der Versicherung bezahlt. Wie hoch schätzen Sie den Schaden?
: Als ich in England zu Besuch war, habe ich den Tisch von der Bekannten mit Haarfarbe beschädigt. Es ist ein ca. 8 cm grosser Fleck.
: Der Neupreis des Tisches liegt bei 650 britschen Pfund. Die Versicherung möchte mir nun €50 als Ausgleich des Schadens zahlen. Das ist eigentlich ein Witz, finde ich.
: Meine Frage: Sollte ich denn da nochmal was machen, könnte ich vielleicht noch was erreichen?
: Ich habe noch nie einen Schadensfall gehabt, und weiss somit nicht, wie die Praktiken der Versicherungen sind.
: Danke vorab für alle Antworten.