Abgeschickt von Lutz am 14 Februar, 2006 um 12:31:31:
Antwort auf: Schadenübernahme Hausratversicherung trotz Umzug? von Martina am 14 Dezember, 2005 um 14:02:06:
Wenn Sie umziehen, teilen Sie dies Ihrem Versicherer unbedingt mit. Versicherungsschutz besteht dann zunächst für beide Wohnungen. Für die alte Wohnung endet der Versicherungsschutz zwei Monate nach Umzugsbeginn. Ziehen Sie ins Ausland, gilt Versicherungsschutz nur für die alte Wohnung weiter, bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn und endet dann. Spätestens bei Umzugsbeginn sollten Sie dem Versicherer Mitteilung über die neue Wohnung und deren Größe machen. Es kann passieren, dass der Versicherer für die neue Wohnung einen höheren oder auch niedrigeren Beitrag verlangt. Das geschieht, wenn diese in einer anderen Tarifzone liegt. Die Tarifzoneneinteilung haben Versicherer erstellt, da sie die Beitragssätze nach Einbruchswahrscheinlichkeit in bestimmten Postleitzahlengebieten differenzieren. Im Falle einer Erhöhung des Beitrages haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Sie müssen sofort, häufig am Tag des Bekanntwerdens (!) der Versicherung gemeldet werden. Bei Einbruch oder Diebstahl ist in jedem Fall Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Ob 14 Tage nach Umzug ausreichend ist, wird Ihnen die Versicherung schon mitteilen. Steht nichts in Ihren Versicherungsbedingungen ? 14 Tage sind für eine Risikoänderung sicherlich die Grenze. Evtl. kündigt die Versicherung jetzt rückwirkend.
: Hallo zusammen,
: übernimmt die Hausratversicherung den Einbruchschaden, obwohl der Wohnsitz wegen eines kürzlich erfolgten Umzuges (14 Tage) noch nicht angezeigt war?
: Viele Grüße, Martina