Re: Hausratversicherung mit Aquariumschaden


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Abgeschickt von Carsten Assenmacher am 15 Februar, 2006 um 10:18:14

Antwort auf: Re: Hausratversicherung mit Aquariumschaden von Doma am 03 Januar, 2006 um 13:22:28:

: Schäden, die durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus einem Aquarium entstehen, sind in der Hausratversicherung nicht mitversichert, da es sich nicht um Leitungswasser im Sinne der Bedingungen handelt. Der Fall des bestimmungswidrigen Wasseraustritts kann jedoch durch eine zusätzliche Vereinbarung (Klausel) versichert werden.
: Laut § 7 der VHB 2000 ist als Leitungswasser auch Wasser versichert, dass aus Aquarien bestimmungswidrig ausgetreten ist. Das gleiche gilt für die VGB 2000, in § 6.


:
: : Hallo,
: : ich habe da eine Frage! Bin total fertig. Ich habe bis gerade eben (!!!)ein Aquarium gehabt. Das habe ich beim Säubern umgestoßen. Das Teil ist auf den Boden gestürzt und hat neben dem Teppich auch meine Fototasche mit richtig guten Kameras unter Wasser gesetzt. Ich brauche die zum Arbeiten. Die sind voll im Arsch!Bekomm ich das jetzt etwa nicht bezahlt, weil es mein eigenes Verschulden ist???Ich bin voll fertig. bitte helft mir!

Das klingt nicht gut...aber sicher hat sich das Thema bereits erledigt. Grundsätzlich ist hier m.E. erstmal die Frage nach der v.g. Klausel zu klären. Ansonsten sehe ich keine grobe Fahrlässigkeit welche der Versicherer ziehen kann.




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