Re: Haftplicht bei KFZ-Schaden? Hilfe :(


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von sischi am 20 Februar, 2006 um 12:32:25:

Antwort auf: Haftplicht bei KFZ-Schaden? Hilfe :( von Daniel S. am 09 Februar, 2006 um 14:09:18:

Die Private Haftplichtversicherung zahlt gewöhnlicherweise keine Schäden dieser Art siehe AHB 2004

: Hallo,

: ich habe mir bei ner Autovermietung nen Wagen geliehen, auf dem Mietvertrag stand dann mein Name, gefahren ist allerdings jemand anders. Hab deswegen auch schon ne Menge Ärger bekommen. Dieser jemand anders (ich nenne ihn mal T.) hat beim ausparken nen anderen Wagen berührt und beide Wagen haben jetzt nen Kratzer bzw. Beule.

: Jetzt kam der Schock: Die gegnerische Versicherung hat lt. einem Gutachter die Rechnung für das gegnerische Fahrzeug geschickt: 1900€ soll die Reparatur an dem Kleinwagen kosten! Und das ist erst die Schadenssumme vom gegnerischen Fahrzeug, das Fahrzeug von der Autovermietung wird sicherlich auch teuer werden (Schadenssumme noch nicht geklärt).

: Der Mietwagen ist eigentlich Vollkaskoversichert (mit SB), aber diese Versicherung ist erloschen weil der Fahrer nicht im Mietvertrag vermerkt war. Kurz gesagt: Diese 1900€ soll ich jetzt aus eigener Tasche zahlen. Ich hab das zwar dem Herrn T. gesagt, das er das zahlen soll, aber rechtlich gesehen bin ich dafür verantwortlich.
: Jetzt kam mir ne Idee: Wenn der Herr T. eine hat, würde die das nicht zahlen? Oder meine private Haftplicht? Oder sagt die da grundsätzlich "Nein"?

: Bitte, bitte helft mir, jeder Euro ist bei mir knapp und die 1900 krieg ich nie zusammen .. :(





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]