EIN FALL FÜR DIE HAFTPFLICHT????


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Abgeschickt von Michaela Berger am 10 Maerz, 2006 um 13:33:15

Hallo , ich habe von einem großen Elektronikversender einen TFT-Monitor gekauft. Beim Ausprobieren für den besten Platz auf dem Schreibtisch ist mir der Monitor aus den Händen geglitten und etwas unsanft auf die Kante des Tisches gefallen. Nach dem Monitorbild zu urteilen hat er offensichtlich Schaden genommen. Ein Bekannter meinte nun, weil der Monitor ja noch nicht mir gehört (könnte ihn innerhalb von 14 Tagen zurücksenden) wäre das ein Fall für die Privathaftpflicht. Stimmt das ??? D A N K E für eine Antwort !!!!



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