Bankrott wegen Gebäudeversicherung ?


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Abgeschickt von kleiner Unternehmer am 20 Maerz, 2006 um 15:40:26

Hallo,

eine kleine Geschichte:

Es war einmal ein kleiner Unternehmer der hatte eine Idee und wollte etwas riskieren. Er kaufte ein altes Industrie- und Gewerbeanwesen und wollte es wieder herrichten.
Dazu verschuldete er sich nicht schlecht. Er war aber trotzdem guter Dinge, dass aus seinem Plan den er hatte was werden könne. Er arbeitete wie ein bekloppter und investierte alles was er hatte in seine neue Aufgabe. Nach mehreren Jahren großer Mühe, war das Objekt zwar immer noch nicht fertig, brachte aber mittlerweile gute Mieterträge, so dass der kleine Unternehmer nicht unzufrieden damit war. Er dachte, dass er es bald schaffen würde.

Doch es kam anders.

Eines Morgens sehr früh klingelte sein Telefon. Eine schockierende Nachricht lies Ihn blass werden. Der größte Teil seines Anwesens war über Nacht abgebrannt. Monatelange Untersuchungen und Streitigkeiten mit seiner Gebäudeversicherung schwächten ihn sehr. Das Verhalten der Gebäudeversicherung war das allerletzte. Doch irgendwann wurde eine Entschädigungssumme vereinbart. Der kleine Unternehmer hatte jedoch eine gewaltige Unterversicherung. Als genau so schlimm stellte sich die fehlende Mietausfallversicherung heraus. Da der kleine Unternehmer jedoch überleben wollte, entschloss er sich zu einem Wiederaufbau. Weil die Mittel der Versicherung nicht für den geplanten Wiederaufbau reichen würden, war ihm klar dass er wieder einmal kräftig mit zupacken müsste.

Mittlerweile waren ca. fünfeinhalb Jahre vergangen. Der große Rohbau des ersten Bauabschnitts (1. von 2 Teilen) der geplanten Hallengebäude war fast fertig. Der kleine Unternehmer hatte um möglichst viel einzusparen fast alles selbst gemacht. Nur durch die Tilgungsaussetzung seiner Bank hatte er es geschafft nicht Pleite zu gehen. Da nun die damals ausgezahlte Teilentschädigungssumme zur Neige ging beantragte er jetzt die Restentschädigung. Er hatte damals 62,22 % der vereinbarten Entschädigungs- summe enthalten.

Doch es sollte wieder anders kommen.

Seine Gebäudeversicherung teilte Ihm mit: Gem. § 19 Abs. 4 FEVB wird der Versicherer von seiner Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 5 Jahren seit dem Schadenstag die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung der zerstörten Sache sicherstellt.

Die Versicherung will nun die Vorlage der Rechnungen aus denen hervorgeht, welche Kosten bis zum 28.09.2005 (5-Jahreszeitraum) verbaut wurden.

Diese würden wohl ca. 44 % der vereinbarten Gesamtentschädigung betragen.

Der kleine Unternehmer versteht die Welt nicht mehr.

Will ihn die Versicherung Bankrott machen?
Er dachte doch, dass der genehmigte Bauantrag, der laufende wenn auch langsame Baufortschritt und das von seiner Hausbank treuhändisch verwaltete Brandgeldkonto Sicherstellung genug ist.

Doch jetzt glaubt er schon dass das Ende naht, weil er ohne die Restentschädigung den Wiederaufbau sicherlich nicht schafft. Zumal jemand von der Versicherung auch noch angedeutet hat, dass die jetzt noch vorhandenen Restmittel genauso wie die seit dem 28.09.2005 verbauten Kosten zurück erstattet werden müssten.

Der kleine Unternehmer ist zwar ziemlich niedergeschlagen will aber nicht aufgeben.

Deshalb sucht er Antworten, Gerichturteile oder ähnlich gelagerte Fälle mit ähnlichem Sachverhalt.

Also Streitereien mit der Gebäudeversicherung wegen der Auszahlung,
Verwirkung der Entschädigung,
Versäumte 5-Jahresfrist beim Wiederaufbau,
usw.

Viele Fragen sind noch offen.

Muss innerhalb von 5 Jahren fertig gestellt sein?
Wie hätte die Sicherstellung für die Versicherung aussehen müssen?
usw.

Wo kann man die gewünschten Daten finden?
Gibt es so was wie Geschädigten- oder Selbsthilfegruppen die einem helfen so was durchzustehen?

Für alle was weiter hilft und Infos vielen Dank in Voraus.

Gruß von
Kleiner Unternehmer




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