Kapitallebensversicherungs mit Bezugsrecht für einen Dritten


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Abgeschickt von Wilhelm am 30 Maerz, 2006 um 11:07:17:

Hallo,

Angenommen A (Versicherungsnehmer) hat eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen und C als versicherte Person angegeben. D ist Bezugsberechtigter für den Erlebens- und Todesfall. Die Prämien werden seit 2003 in 6 Jahresbeiträgen gezahlt. Versicherungsbeginn ist 2003 und Versicherungsende ist 2017.

1. Wann findet hier eine Schenkung an C statt, jeweils mit Zahlung einer Jahresprämie oder bei Auszahlung der gesamten Versicherungssumme im Erlebens- oder Todesfall?

2. Ab wann zählt die gesamte Versicherungssumme nicht mehr zur Erbmasse von A:
a) Mit Abschluss der Versicherung,
b) Nach Einzahlung des letzten Jahresbeitrages und einer Wartezeit von 10 Jahren,
c) Falls b zutrifft, beginnt bei Änderung des Bezugsberechtigten die 10-Jahres-Frist erneut zu laufen?

3. Lässt sich das Versicherungsende einer solchen Versicherung problemlos um 5 oder 10 Jahre verschieben?




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