Re: hausrat-umzug


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Abgeschickt von Jan am 12 April, 2006 um 18:25:44

Antwort auf: hausrat-umzug von gudrun schiller am 18 Maerz, 2006 um 10:43:53:

: während eines Umzuges sind einige dinge in der garage der neuen Wohnung untergestellt worden.

Dann sind diese Dinge auch automatisch versichert. Wird die Wohnung gewechselt, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Somit besteht während des Wohnungswechsels in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Dazu zählt natürlich auch die neue Garage.

:hatte den umzug vorher gemeldet.diese wurde aufgebrochen und einige dinge wie fernseher, hi-fi anlage usw sind gestohlen worden.polizei wurde umgehend benachrichtigt.waren ältere geräte und es sind nicht alle kaufbelege vorhanden.versicherung weigert sich zu übernehmen.was nun?

Diese Weigerung wäre nicht nachvollziehbar. Mit welcher Begründung wurde abgelehnt ? Grundsätzlich handelt es sich wohl um einen ersatzpflichtigen Hausratschaden.

Im übrigen wären die versicherten Sachen auch ohne Umzug bereits innerhalb der im Hausratvertrag eingeschlossenen Außenversicherung abgedeckt.

Hier wäre es wirklich interessant zu erfahren mit welcher Begründung der Schaden abgelehnt wurde.





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