Abgeschickt von Dirk am 01 Mai, 2006 um 07:27:16
Hallo,
ich hatte vor 2 Monaten einen unverschuldeten Unfall in Belgien. Ergebnis 2er Gutachten - Wagen ist Totalschaden. Zuerst versuchte ich den Fall selbst in die Hand zu nehmen und habe mich mit der Deutschen Korrespondenzstelle der Belgischen Versicherung meines Unfallgegners in Verbindung gesetzt, welcheauch das erste Gutachten beauftragten. Zurweiteren Schadensregulierung benoetigen sieaber die Freigabe von der Belgischen Versicherung.
Nach Aussage meines Unfallgegners sollte aber erst mal die Gerichtsverhandlung abgewartet werden, die Schadensbegleichung also noch von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.
Nach reiflicher Ueberlegung wollte ich nun meine Vollkasko in Anspruch nehmen. (daher das 2 Gutachten)
Jetzt haben aber beide bezahlt. Bin ich verpflichtet die Kaskosumme wieder zurueck zu geben?
Gruss Dirk