Kupplung am geliehenen Auto durch falsches schalten kaputt ! Haftet die Haftpflicht?


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Abgeschickt von inana am 08 Juli, 2006 um 18:26:14

Ein Interessanter Fall:
Nehmen wir mal an x leiht sich das Auto von y und macht die kupplung durch falsches schalten kaputt. Würde es die Haftplicht von x übernehmen?




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