Abgeschickt von Kai-Jochen Neuhaus am 14 Juli, 2006 um 23:05:58
Antwort auf: Einstufung Tinnitus durch HNO Arzt bei BU ? von Nickel am 07 Juli, 2006 um 15:07:11:
Holen Sie auf jeden Fall eine 2. Meinung ein, damit einer negativen Entscheidung des Versicherers möglichst zuvor gekommen wird. Wahrscheinlich wird der Versicherer Sie aber ohnehin durch einen eigenen Arzt untersuchen lassen, falls die BU nicht eindeutig ist.
Wichtig: lassen Sie sich rechtzeitig durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zumindest beraten (ohne dass dieser auch zwingend "nach außen" auftreten muss; dies zahlt allerdings nicht Ihre Rechtsschutzversicherung).
M.f.G
Kai-Jochen Neuhaus
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dortmund