Abgeschickt von Dookie62 am 10 August, 2006 um 12:53:14:
Antwort auf: Diebstahl von Wohnungsschlüsseln von Klaus Schneider am 30 Juli, 2006 um 18:58:24:
: Bei einem Wohnungseinbruch haben die Diebe auch die KFZ-
: Ersatzschlüssel mitgehen lassen. Ich habe dies unverzüglich Polizei und Versicherung mitgeteilt, das Fahrzeug bei meinem Vetragshändler sichergestellt und die gesamte Schlossanlage einschließlich neuer Schlüssel in Auftrag
: gegeben. Nun will meine Versicherung von den Gesamtkosten von 742,-- EUR nur einen betrag von 250,-- EUR übernehmen.
: Wie ist die Rechtslage ! Gibt es ähnliche Fälle oder Erfahrungen ? Danke für Mögliche Hinweise...........
Wie sehen Ihre Versicherungsbedingungen aus ? Sind die € 250 ein Kulanzbetrag ? Zumindest hätten Sie grob fahrlässig gehandelt, wenn Ihnen der Wagen geklaut worden wäre, weil die Schlösser nicht getauscht wurden. Alles nicht sehr überzeugend