Abgeschickt von Arne Grußendorf am 24 August, 2006 um 14:34:11
Antwort auf: Re: Schadenregulierung von schwoarzer am 24 August, 2006 um 10:45:04:
Hallo,
gern geschehen!
Die Versicherung hat die Anwaltskosten zu erstatten, da sie genauso zum Schaden gehören, wie z.B. die Kosten des Gutachters (= techn. Sachverständiger, Anwalt = rechtl. Sachverst.).
Die Kosten sind allerdings nicht mehr sehr hoch, da es nur noch um den offenen Differenzbetrag geht ( bei 800 € kommen Anwaltskosten in Höhe von rund 120 € zum Tragen ).
MfG
Arne Grußendorf