Abgeschickt von Gast am 01 September, 2006 um 16:44:09
Der Eigentümer eines Pkw´s reparierte diesen auf einem Schrottplatz/Werkstatt. Er schmiss einem Freund einen Gabelschlüssel zu. Der Gabelschlüssel verfehlt sein Ziel, und flog gegen einen Container. Durch diesen Aufprall wurde der Gabelschlüssel "abgelenkt" und traf die Windschutzscheibe eines fremden, geparkten PKW.
Kann hier die "Benzinklausel" in der Privat-Haftpflichtversicherung als begründete Ablehnung gelten?