Re: kuendigung einer direktlebensversicherung


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Abgeschickt von ULLA HOTSCHICKE am 07 September, 2006 um 14:26:39

Antwort auf: Re: kuendigung einer direktlebensversicherung von Arne Grußendorf am 22 August, 2006 um 10:43:57:

: S.g. Frau Fuchs,

: der Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung (Vertragspartner der Versicherung laut Versicherungspolice) kann im Normalfall kündigen und dann muss der (bekannte?) Rückkaufswert auch ausbezahlt werden.
: Ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und findet das Gesetz über die betriebliche Altersversorgung Anwendung, ist die Situation komplizierter und hängt auch von den arbeitsrechtlichen Gegebenheiten ab.

: MfG
: Arne Grußendorf

Hallo, auch mein Mann und ich versuchen seit einiger Zeit uns die Überchüsse aus 2 bereits 1971 abgschlossenen DirektVersicherungen ausbezahlen u lassen und stoßen auf erhebliche Schwierigkeiten obwohl der Arbeitgeber sein Einverständnis gab.Ob es eine Möglichkeit gibt an das Geld zu kommen???Mit freundlichen Grüßen ULLA



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