Re: Zulassungspflicht. Kfz in der Feuerversicherung


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Abgeschickt von Andreas Bley am 11 September, 2006 um 16:07:42

Antwort auf: Re: Zulassungspflicht. Kfz in der Feuerversicherung von pdaclvr am 28 Februar, 2006 um 13:01:54:

Antwort:

Für die Handelsware "Kraftfahrzeug" gibt es die Spezial-Sparte "KFZ-Handel und Handwerk". Es ist die KFZ-Versicherung für den gewerblichen Autohandel. Hier kann normale Kaskodeckung vereinbart werden. Alternativ kann der Fahrzeugbestand auch über die Geschäftsinhaltversicherung versichert werden, natürlich sollte dieser Sachverhalt als Ergänzung im Versicherungsschein klar deklariert sein. Empfehlenswerter ist für den Autohandel der Abschluss einer sogenannten Autohauspolice (Multi-Risk-Deckung). Hier ist der vom Anfrager gewünschte Deckungsschutz ein Risikobaustein.

Die Frage nach der Zulassungspflicht ist ein anderes Thema. Die Pflicht beginnt mit dem sogenannten Bewegungsrisiko, also wenn der Motor angelassen und das KFZ gefahren wird. Dafür gibt es aber die roten Kennzeichen und schon besteht Haftpflichtdeckung (sofern das rote KZ für solche Einsatzzwecke Deckung bietet).

Tipp: wir sind auf die KFZ-Branche spezialisiert und Partner einer großen KFZ-Innung. Melden Sie sich doch mal...




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