Abgeschickt von Arne Grußendorf am 13 September, 2006 um 14:44:28
Antwort auf: Re: Kfz-Diebstahl nach Wohnungseinbruch über Dachterrasse von Sebastian am 10 September, 2006 um 16:48:28:
Hallo,
wenn keine Hinweise auf das Fahrzeug in der Kassette waren u n d die informierte Versicherung keine Hinweise erteilt hat kann sie sich meines Erachtens nicht auf Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit Ihrerseits berufen aber wie heißt es so schön: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".
Viel Erfolg!
Gruß
Arne Grußendorf
: Hallo Herr Grußendorf,
: Dank für Ihre Einschätzungen - wir werden in Kürze rechtsschutzversichert Klage gegen Hausrat und Kfz-Versicherung einlegen. Den Einbruchdiebstahl sehen wir ähnlich wie Sie - in der entwendeten Wertkassette beim Einbruchdiebstahl in Wohnung gab es keinerlei Hinweise auf Kfz-Papiere (Brief, Schein etc.) - lediglich die 2 Nachschlüssel zum Kfz. Außerdem wissen wir alle nicht, ob die Einbrecher unserer Wohnung gleichzeitig auch die Diebe des Kfz waren ..und vor allem : Wie wurde das Kfz denn gestohlen ? Mit den entwendeten Schlüsseln oder mit einem Transporter ? In unserer unmittelbaren Nachbarschaft (Hamburg Villenviertel) sind in 2005 / 2006 bereits schon verschiedene Kfz gestohlen worden .. außerdem hat die Kfz Versicherung in keinster Weise uns nach dem Einbruchdiebstahl informiert, was wir wg. der gestohlenen Schlüssel tun müssen - obwohl wir sie gleichtägig, sofort u. unverzüglich beim Einbruchdiebstahl über alles telefonisch + schriftlich (per Fax) informiert haben ! Wir haben im Fax den Vorgang ausführlich geschildert und um Rat und Entscheidung gebeten, was wir tun müssen .. Versicherung hat 6 (sechs!) Tage "geschlafen" .., kein Anruf, keine email, kein Brief bzw. Fax ... ! 2 Tage nach Einbruchdiebstahl wurde Kfz bereits auf der Straße vorm Haus gestohlen .. 6 Tage nach Einbruchdiebstahl meldet sich die Kfz-versicherung zum 1. Mal schriftlich mit 2 Zeiler (mit Grammatikfehlern) bei uns und sagt : "Für die gestohlenen Kfz Schlüssel ist die Hausrat zuständig - wir nicht" !! Unglaublich - eine große internationale Versicherung .. ! Kfz- Versicherung hat es nicht für nötig gehalten, uns sofort zu informieren und zu sagen, was wir tun können bzw. müssen ! Was halten Sie davon ... ? Grobe Fahrlässigkeit unsererseits ?
: Beste Grüße, Sebastian R.
:
: : Hallo,
: : beim Komplex "Eintrittspflicht der Hausratsversicherung" liegt nach der Sachverhaltsschilderung keine grobe Fahrlässigkeit vor. Alles was im Rahmen der Hausrat versichert ist, muss m.E. im Rahmen des Versicherungsvertrages ersetzt werde. Es gibt viele Gerichtsentscheidungen zum Thema "grobe Fahrlässigkeit" die sich immer daran orientieren, was der Bundesgerichtshof als Definition einmal vorgegeben hat. "Einfachste, naheliegende Überlegungen ausser acht gelassen....in hohem Maße Sorgfaltspflichten unbeachtet gelassen, die sich jedem hätten aufdrängen müssen...usw."
: : Offene Terassentür im Erdgeschoss beim Einkaufen, ja, aber nicht Dachgeschoss des Nachts.
: : Die Entscheidung würde ich nicht akzeptieren.
: : Der Komplex "Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung" ist schwieriger zu beurteilen. Es wäre nicht ganz fernliegend gewesen, sofort die Schlösser des Pkw auszutauschen, nachdem die Kassette mit den Ersatzschlüsseln gestohlen wurde, jedenfalls dann, wenn die Kassette auch Hinweise auf das Auto enthielt, z.B. Fahrzeugpapiere o.ä. Hierauf hätte allerdings die Kfz.-Versicherung auch Hinweisen können und vielleicht sogar müssen...
: : Ob "einfache" Fahrlässigkeit (Versicherung muss zahlen" oder "grobe" ( evtl. Leistungsfreiheit) hängt noch von den genaueren Umständen ab und kann sicherlich auch unterschiedlich beurteilt werden. Auch in diesem Zusammenhang würde ich die Entscheidung der Kfz.-Versicherung nicht ohne weiteres akzeptieren.
: : Gruß
: : Arne Grußendorf