Abgeschickt von Arne Grußendorf am 26 September, 2006 um 14:11:19
Antwort auf: Schaden Parkett von Karsten Schmitz am 20 September, 2006 um 17:54:48:
Hallo zurück,
in den meisten Bedingungen, also dem Kleingedruckten zum Versicherungsvertrag gibt es zwar eine Wiederherstellungsklausel, aber die brechtigt die Versicherung nicht, erst einmal gar nichts zu zahlen.
Wenn die Leistungspflicht dem Grunde nach feststeht und auch die Höhe der Kosten durch ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag bestimmbar ist, muss die Versicherung zahlen.
Die Versicherung sollte noch einmal unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert werden, und wenn das nicht fruchtet --> Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten...;-)
MfG
Arne Grußendorf
: Hallo zusammen,
: ich habe mal eine Frage. Durch eine auslaufende Waschmaschine ist mein Parkettboden hochgekommen. Diesen Schaden habe ich bei der Gebäudeversicherung mit entsprechenden Kostenvoranschlägen eingereicht.
: Die Schadensregulierung wurde genehmigt, allerdings nur wenn ich die Kosten per richtiger Rechnung einreiche. Da ich die Arbeiten aber selbst durchführen möchte, würde ich gern die Schadenregulierung über die Kostenvoranschläge erstattet haben.
: Ist die Versicherung dazu gesetzlich verpflichtet oder kann Sie auf Einreichung der richtigen Rechnungen bestehen?
: Mi freundliche Grüssen
: Karsten Schmitz